Leistung 05

Förderungen für Dein Vorhaben

Viele Sanierungen werden vom Staat gefördert – nur muss man die richtigen Programme kennen und den Antrag rechtzeitig stellen. Wir sagen Dir, was aktuell möglich ist.

Erst das Problem

Förderanträge sind unübersichtlich – das Geld ist nicht sicher

Das Problem

Förderungen gibt es – aber die Anträge sind kompliziert, die Fristen streng und der Antrag muss raus, bevor Du den Auftrag erteilst. Ein Fehler und der Zuschuss ist weg.

Was das bedeutet

Viele Hausbesitzer verpassen Zuschüsse oder scheitern an Formularen – obwohl der Staat das Geld eigentlich zahlen würde.

Dein Bezug

Du willst wissen, was Dir zusteht, bevor Du entscheidest – und den Antrag nicht selbst ausfüllen müssen.

Aktuelle Förderprogramme

Was aktuell gefördert wird

BEG Einzelmaßnahmen

Fenster, Türen & Gebäudehülle

  • Grundförderung: 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
  • Höchstgrenze: bis zu 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit
  • Antrag muss vor der Beauftragung beim BAFA gestellt werden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist erforderlich

Quelle: BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, Stand Juli 2026

iSFP-Bonus

Mit Sanierungsfahrplan

  • Zusätzlich 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € pro Wohneinheit
  • Der Bonus gilt nur für den Betrag, der über die 30.000 € hinausgeht
  • Mit iSFP steigt die Höchstgrenze auf bis zu 60.000 € förderfähige Kosten

Quelle: BAFA, Förderrichtlinie BEG EM Nummer 8.4.2, Stand Juli 2026

Photovoltaik

Strom vom Dach

  • Kein Bundeszuschuss mehr für neue PV-Anlagen
  • Stattdessen: 0 % Umsatzsteuer auf Anlage und Montage
  • Staatlich garantierte Einspeisevergütung für eingespeisten Strom, aktuell rund 7,9 ct/kWh
  • Der größte Vorteil liegt im Eigenverbrauch: Du kaufst weniger teuren Netzstrom

Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze für Solaranlagen, Stand 2026

Wichtig zu wissen

Ablauf & Fristen

  • Der Antrag muss vor dem Auftragsbeginn beim zuständigen Amt eingereicht werden
  • Nachträgliche Anträge nach Beginn der Arbeiten werden abgelehnt
  • Für BEG-Einzelmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich
  • Wir prüfen Dein Vorhaben, nennen Dir die passenden Programme und begleiten den Antrag

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern.

01

Prüfung

Wir schauen uns Dein Vorhaben an und sagen Dir, welche Förderungen aktuell für Dich in Frage kommen.

02

Antrag

Wir helfen Dir, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag rechtzeitig zu stellen.

03

Auszahlung

Wir begleiten Dich bis zur Auszahlung – damit kein Zuschuss verloren geht.

Nächster Schritt

Förderung prüfen lassen

Schick uns kurz Dein Vorhaben – wir sagen Dir, welche Förderung realistisch ist und was Du dafür brauchst.

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