Fenster, Türen & Gebäudehülle
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Ausgaben
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
- Höchstgrenze: bis zu 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit
- Antrag muss vor der Beauftragung beim BAFA gestellt werden
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist erforderlich
Quelle: BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, Stand Juli 2026
